Inklusion - Gemeinsames Lernen
Inklusion – eine Schule für alle
Seit 2006 gibt es das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In ihm wird Inklusion erstmals als Menschenrecht festgeschrieben.
Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben in Nordrhein-Westfalen seit 2014 einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer Regelschule.
Kennzeichen des Gemeinsamen Lernens
Ein inklusiver Unterricht folgt dem Anspruch die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler in möglichst vielen Unterrichtsphasen an einem in der Regel gemeinsamen Lerngegenstand zu gewährleisten. Dabei werden die individuellen Lern- und Entwicklungsstände aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Allgemeine Informationen zum Gemeinsamen Lernen
Im Schuljahr 2024/2025 nehmen circa 70 Schülerinnen und Schüler in den Sekundarstufen I und II am Gemeinsamen Lernen an der Gesamtschule Rheydt-Mülfort teil. Derzeit werden Schülerinnen und Schüler mit folgenden Förderschwerpunkten beschult:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Lernen
- Sprache
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Hören und Kommunikation
Da die Gesamtschule Rheydt-Mülfort eine weitgehend barrierefreie Schule ist, wurde sie zur Schwerpunktschule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bestimmt.
Aufgaben der Lehrkräfte für Sonderpädagogik bei der Umsetzung des Gemeinsamen Lernens
- Diagnostik
- Unterricht, Förderung, Differenzierung
- Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule im Unterricht
- Beratung des Kollegiums unserer Schule
- Durchführung von Verfahren im Rahmen der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
- Einsatz bei Kriseninterventionen
- Fortbildungen zu sonderpädagogischen Themen
- Erstellen der Förderpläne
- Leistungsbewertung und Notengebung
- Auswahl von Lehrwerken, Lernmitteln und Materialien für den zieldifferenten Unterricht
- Sensibilisierung der Mitschülerinnen und Mitschüler
- Elternberatung und Elternmitwirkung
- Schullaufbahnberatung
- Berufsvorbereitung
Arbeitskreis Inklusion
Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich mit der konzeptionellen Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens an unserer Schule. Mitarbeiten können interessierte Kolleginnen und Kollegen und Eltern.
Wie sehen inklusive Klassen aus?
Seit dem Schuljahr 2015/2016 bestehen in den Jahrgängen Klassen des Gemeinsamen Lernens. In jedem Jahrgang sind Inklusionsklassen vertreten.
Welche Abschlüsse können Förderschülerinnen und Förderschüler an der Gesamtschule Rheydt-Mülfort erwerben?
Dies hängt von den Förderschwerpunkten ab. Die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Sprache“, „Hören und Kommunikation“ und „Sehen“ sind zielgleich, d.h. die Schülerinnen und Schüler werden im Bildungsgang der Allgemeinen Schule unterrichtet und können alle Abschlüsse anstreben. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen machen im zieldifferenten Bildungsgang „Lernen“ mit der 10. Klasse ihren Abschluss im Bildungsgang Lernen. Diesen Bildungsgang haben Förderschülerinnen und Förderschüler immer dann, wenn der Förderschwerpunkt Lernen (auch in Kombination mit anderen Förderschwerpunkten) gegeben ist.
In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss.