Gesamtschule Rheydt-Mülfort, ☎ 02166 946670, 

Schulmitwirkung


Das Schulgesetz NRW legt im §62 (1) folgenden Grundsatz für die Schulmitwirkung fest:

"Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule."

An unserer Schule arbeiten folgende Mitwirkungsgremien:

  • Schulkonferenz
  • Lehrerkonferenz
  • Lehrerrat
  • Fachkonferenzen
  • Klassenkonferenz bzw. Jahrgangsstufenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Klassenpflegschaft bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft
  • Schülervertretung