Schulmitwirkung
Das Schulgesetz NRW legt im §62 (1) folgenden Grundsatz für die Schulmitwirkung fest:
"Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule."
An unserer Schule arbeiten folgende Mitwirkungsgremien:
- Schulkonferenz
- Lehrerkonferenz
- Lehrerrat
- Fachkonferenzen
- Klassenkonferenz bzw. Jahrgangsstufenkonferenz
- Schulpflegschaft
- Klassenpflegschaft bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft
- Schülervertretung